← Zurück zum Glossar Kategorie: Finanzen Stornorechnung (Gutschrift) Kurze Antwort: Rechnung mit negativem Betrag, die eine zuvor ausgestellte Rechnung storniert oder korrigiert, wobei der steuerliche Prüfpfad gewahrt bleibt. Das WichtigsteWarenrücksendungen – der Kunde sendet Produkte zurück, die entsprechenden Positionen werden storniertRechnungsfehler – falscher Preis, falsche Menge oder falscher EmpfängerNachträgliche Preisnachlässe (Rabatte, Boni)Auftragsstornierung nach erfolgter Rechnungsstellung Was eine Stornorechnung ist Eine Stornorechnung weist negative Beträge aus und annulliert eine bereits erstellte Rechnung ganz oder teilweise. Nach deutschem Steuerrecht (§ 14 UStG und GoBD) ist das einfache Löschen oder Ändern einer bereits finalisierten Rechnung unzulässig – Korrekturen erfolgen ausschließlich durch eine Stornorechnung mit Bezug auf das Originaldokument. Wann sie verwendet wird Warenrücksendungen – der Kunde sendet Produkte zurück, die entsprechenden Positionen werden storniert Rechnungsfehler – falscher Preis, falsche Menge oder falscher Empfänger Nachträgliche Preisnachlässe (Rabatte, Boni) Auftragsstornierung nach erfolgter Rechnungsstellung Korrekte Vorgehensweise Erstellung einer neuen Rechnung mit negativen Mengen/Werten, die exakt den zu korrigierenden Posten entsprechen Angabe von Rechnungsnummer und Datum der Originalrechnung als Referenz Verpflichtende Übermittlung als E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung), sofern das Original ebenfalls elektronisch war Erfassung im Buchungsjournal mit negativem Vorzeichen zur Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung Häufige Fehler 1. „Ich habe die Rechnung einfach gelöscht“ – Unzulässig gemäß GoBD. Eine finalisierte Rechnung darf nie gelöscht, sondern muss storniert werden. 2. „Stornierung ohne Bezug zum Original“ – Das Finanzamt verlangt für den Prüfpfad eine eindeutige Verknüpfung zwischen Stornodokument und Originalrechnung. 3. „Storno nicht als E-Rechnung versendet“ – Eine Stornorechnung ist ein vollwertiges Steuerdokument und muss seit 01.01.2025 (Empfang) bzw. gemäß Übergangsfristen im B2B-Bereich elektronisch übermittelt werden. Häufige FragenKann ich eine fehlerhafte Rechnung einfach löschen?Nein. Sobald eine Rechnung finalisiert oder versendet wurde, ist eine Löschung unzulässig. Die rechtskonforme Korrektur erfolgt ausschließlich über eine Stornorechnung mit negativem Vorzeichen unter Bezugnahme auf das Original.Muss die Stornierung als E-Rechnung versendet werden?Ja. Die Stornorechnung ist ein steuerrelevantes Dokument und unterliegt denselben Anforderungen an die E-Rechnungspflicht wie die ursprüngliche Rechnung.Wie wirkt sich das Storno auf die Umsatzsteuer aus?Es mindert die Umsatzsteuerschuld in dem Zeitraum, in dem es ausgestellt wird, und korrigiert entsprechend die Umsatzsteuer-Voranmeldung und das Ausgangsbuch. Wo Azuvio ansetztConformitate fiscală ANAFSoftware OMSBusiness Intelligence Verwandte BegriffeE-Rechnung (E-Invoicing) — System zum Austausch strukturierter Rechnungsdaten (XML nach EN 16931, z. B. XRechnung / ZUGFeRD) über Netzwerke wie Peppol oder Portale, seit 2025 Pflicht im deutschen B2B-Sektor.Proforma-Rechnung vs. Rechnung — Eine Proforma-Rechnung ist ein Angebot oder eine Zahlungsaufforderung ohne steuerliche Wirkung; eine Rechnung (Rechnungsdokument) begründet die Umsatzsteuerpflicht und muss GoBD-konform verbucht werden.Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA / ZM) — Monatliche oder vierteljährliche Meldung der Umsatzsteuerzahllast (Ausgangssteuer abzüglich Vorsteuer) an das Finanzamt via ELSTER. Aktualisiert: 2026-07-17