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Kategorie: Finanzen · Akronym: e-Factura
E-Rechnung (XRechnung / ZUGFeRD)
Kurze Antwort: Elektronische Rechnung im XML-Format (UBL 2.1 / CII), verpflichtend für B2B- und B2G-Transaktionen gemäß EU-Richtlinien und § 14 UStG.
Das Wichtigste
- Leitweg-ID (verpflichtend für B2G / Behörden)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Aussteller und Empfänger
- BT-Codes (Business Terms) gemäß EN 16931 Standard
- Steuersatz pro Zeile (7%, 19%, steuerfrei, Reverse Charge)
- Bankverbindung und Zahlungsbedingungen
Was die E-Rechnung ist
Die E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung in einem strukturierten Datenaformat wie XRechnung (UBL) oder ZUGFeRD (CII). Seit dem 01.01.2025 müssen alle deutschen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen. Ab 2027/2028 wird auch die Ausstellung für fast alle Unternehmen verpflichtend.
Gesetzlicher Rahmen
Das Wachstumschancengesetz und § 14 UStG regeln die Pflicht. Bußgelder und der Verlust des Vorsteuerabzugs drohen bei Nichtbeachtung. Gemäß GoBD müssen E-Rechnungen im Originalformat (XML) revisionssicher archiviert werden; ein reines PDF oder ein Papierausdruck reicht nicht mehr aus.
Unterschied zu EDI
EDI deckt den gesamten B2B-Handelszyklus ab (ORDERS, DESADV, INVOIC, REMADV) und wird direkt zwischen Partnern via VAN, AS2 oder Peppol ausgetauscht. Die E-Rechnung ist lediglich der steuerrelevante Beleg im XML-Format. Viele Unternehmen nutzen beides: EDI für den operativen Prozess mit Retailern (wie EDEKA oder REWE) und die E-Rechnung zur Erfüllung der steuerlichen Compliance.
Kritische Felder der E-Rechnung
Leitweg-ID (verpflichtend für B2G / Behörden)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Aussteller und Empfänger
BT-Codes (Business Terms) gemäß EN 16931 Standard
Steuersatz pro Zeile (7%, 19%, steuerfrei, Reverse Charge)
Bankverbindung und Zahlungsbedingungen
Funktionsweise des Prozesses
1. Die Rechnung wird im ERP-System oder Smart Operations Layer (Azuvio, SAP, Microsoft Dynamics 365) erstellt.
2. Das System generiert automatisch das XML-Format (XRechnung oder ZUGFeRD).
3. Die Übermittlung erfolgt per E-Mail, Peppol oder über ein zentrales Portal.
4. Der Empfänger validiert die XML-Daten gegen die Syntaxregeln (CEN-Standard).
5. Nach erfolgreicher Validierung wird die Rechnung im System verbucht und revisionssicher archiviert.
Häufige Übermittlungsfehler
1. Ungültige Syntax – Das XML entspricht nicht dem XRechnung- oder ZUGFeRD-Standard.
2. Fehlende Leitweg-ID bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G).
3. Differenzen in der USt-Berechnung – Die Summe der Positionssteuern entspricht nicht dem Gesamtwert.
4. Fehlende Pflichtangaben gemäß § 14 UStG (z. B. Leistungszeitpunkt).
5. Medienbruch – Versand als Bild-PDF statt strukturierter XML-Daten.
Häufige Fragen
- Ab wann ist die E-Rechnung in Deutschland Pflicht?
- Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Verkehr empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung tritt schrittweise zwischen 2027 und 2028 in Kraft, abhängig vom Vorjahresumsatz.
- Wer muss E-Rechnungen ausstellen?
- Alle im Inland ansässigen Unternehmer, die Leistungen an andere inländische Unternehmer (B2B) oder öffentliche Auftraggeber (B2G) erbringen. Kleinbetragsrechnungen unter 250 € sind vorerst ausgenommen.
- Wie versende ich eine E-Rechnung?
- Sie erstellen die Rechnung in einem System wie Azuvio, das die Daten in XRechnung oder ZUGFeRD konvertiert. Der Versand erfolgt via E-Mail oder über das Peppol-Netzwerk. Azuvio automatisiert diesen Schritt und stellt die Konformität mit GoBD sicher.
- Gilt die E-Rechnungspflicht auch für B2C?
- Nein, für Lieferungen und Leistungen an Endverbraucher (B2C) bleibt die herkömmliche Rechnung (Papier oder PDF) zulässig, sofern der Empfänger zustimmt.
- Ersetzt die E-Rechnung EDI?
- Nein. Die E-Rechnung ist nur das steuerliche Dokument. EDI umfasst den gesamten Prozess (Bestellungen, Lieferavis). Moderne Systeme wie Azuvio integrieren beides, um sowohl operative Effizienz als auch gesetzliche Compliance zu gewährleisten.
- Was passiert bei einer fehlerhaften E-Rechnung?
- Azuvio hält fehlerhafte Belege in einer Warteschlange zur manuellen Prüfung zurück und zeigt die genaue Fehlermeldung (z. B. falsche USt-ID). So wird verhindert, dass fehlerhafte Daten in DATEV oder SAP importiert werden.
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