← Zurück zu den Ratgebern ANAF · 5 minProforma vs. Rechnung: Was wird via E-Rechnung übermittelt? Eine Proforma-Rechnung und eine reguläre Rechnung sehen ähnlich aus, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke: Die Proforma ist ein Angebot oder eine Zahlungsaufforderung, während die Rechnung das rechtsverbindliche Dokument mit steuerlicher Wirkung ist. Nur die Rechnung wird als E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) übermittelt. Dieser Leitfaden klärt die Unterschiede, was an das Finanzamt gemeldet werden muss und wie Sie korrekt von der Proforma zur finalen Rechnung übergehen. So nutzen Sie die Dokumente korrektWas eine Proforma-Rechnung istEine Proforma-Rechnung ist ein rein kommerzielles Dokument (Angebot / Vorkasse-Anforderung). Sie hat keine steuerlichen Auswirkungen und wird nicht via ELSTER oder Peppol übermittelt. Sie wird nicht als Buchungsbeleg verbucht und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.Was eine ordnungsgemäße Rechnung istEine Rechnung gemäß § 14 UStG ist das rechtliche Dokument, das die Umsatzsteuer auslöst und im B2B-Bereich als E-Rechnung übermittelt werden muss. Sie – nicht die Proforma – dient als Grundlage für die Buchhaltung und den Vorsteuerabzug gemäß GoBD.Umwandlung von Proforma in RechnungNach Zahlungseingang oder Lieferung wird die Proforma in eine finale Rechnung (oder Abschlagsrechnung) umgewandelt, die dann als E-Rechnung versendet wird. Verwechseln Sie beide nicht – eine Proforma, die fälschlicherweise als E-Rechnung deklariert wird, führt zu Fehlern in der Umsatzsteuer-Voranmeldung.Klarer Workflow in AzuvioAzuvio trennt Proforma-Belege strikt von Steuerrechnungen: Proformas bleiben kommerzielle Dokumente. Bei Bestätigung konvertieren Sie diese in eine E-Rechnung, die automatisch validiert und via Peppol oder E-Mail im ZUGFeRD/XRechnung-Format versendet wird. Null Risiko, eine Proforma falsch zu melden. Fazit Die Regel ist einfach: Eine Proforma ist ein Versprechen, eine Rechnung ist das rechtliche Dokument. Nur die Rechnung zählt für die E-Rechnungs-Pflicht. Ein Workflow, der beide klar trennt, verhindert Fehler bei der Steuerprüfung. Aktualisiert: 2026-07-07 Häufige FragenMuss eine Proforma-Rechnung als E-Rechnung gemeldet werden?Nein. Eine Proforma ist ein rein kommerzielles Dokument (Angebot/Zahlungsaufforderung), hat keine steuerliche Relevanz und wird nicht als E-Rechnung übermittelt. Nur die finale Rechnung ist meldepflichtig.Was ist der Hauptunterschied zwischen Proforma und Rechnung?Eine Proforma ist eine Zahlungsaufforderung ohne steuerliche Wirkung. Eine Rechnung ist ein Beleg gemäß UStG, der die Umsatzsteuer auslöst und die Grundlage für den Vorsteuerabzug bildet.Wie erfolgt der Übergang von der Proforma zur Rechnung?Nach Leistungserbringung oder Zahlung wandeln Sie die Proforma in eine Steuerrechnung (oder Anzahlungsrechnung) um. Diese wird dann im korrekten E-Rechnungs-Format (z.B. XRechnung) erstellt. Die Proforma selbst wird nicht gemeldet.Wie verhindere ich die fälschliche Meldung einer Proforma?Durch einen Prozess, der Proformas und Rechnungen systemseitig trennt. In Azuvio bleibt eine Proforma ein Entwurf/Angebot, bis sie explizit in eine rechtskonforme Rechnung umgewandelt wird. Passende GlossarbegriffeFactură proformă vs factură fiscalăe-Factura 2026e-Factura ANAF Wo Azuvio passtConformitate fiscală ANAFFacturare Azuvio Verwandte RatgeberAbschlags- und Schlussrechnungen in der E-Rechnung: Korrekte VerknüpfungE-Rechnungspflicht 2027/2028: Fristen und rechtssichere Übermittlung