← Zurück zu den Ratgebern ANAF · 7 minE-Rechnungspflicht 2027/2028: Fristen und rechtssichere Übermittlung Ab 2027 und 2028 wird die Ausstellung von E-Rechnungen (XRechnung / ZUGFeRD) für deutsche Unternehmen im B2B-Bereich zur Pflicht. Während der Empfang bereits seit dem 01.01.2025 verpflichtend ist, müssen Rechnungssteller nun strikte Fristen für den Versand und die Archivierung einhalten. Dieser Leitfaden erklärt den Zeitplan der Einführung, die Anforderungen an die zeitnahe Übermittlung gemäß § 14 UStG sowie die GoBD-konforme Archivierung. Erfahren Sie, wie Azuvio das Risiko von Bußgeldern durch automatisierte Übermittlung eliminiert. Was Sie über die E-Rechnungs-Fristen wissen müssenDer offizielle Zeitplan für die AusstellungspflichtWährend der Empfang für alle bereits Pflicht ist, müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen versenden. Ab dem 01.01.2028 gilt die Pflicht ausnahmslos für alle Unternehmen im B2B-Verkehr.Zeitnahe Ausstellung und ÜbermittlungGemäß § 14 UStG müssen Rechnungen innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung ausgestellt werden. Im Kontext der E-Rechnung und der GoBD wird jedoch eine zeitnahe Übermittlung (innerhalb weniger Tage) erwartet, um die Vorsteuerabzugsberechtigung beim Empfänger nicht zu gefährden.Konsequenzen bei VerstößenWerden E-Rechnungen nicht im korrekten Format (XRechnung/ZUGFeRD) oder verspätet übermittelt, drohen Bußgelder durch das Finanzamt. Zudem ist eine Papierrechnung oder eine einfache PDF rechtlich keine gültige Rechnung mehr, was den Vorsteuerabzug des Kunden blockiert.Automatisierung statt manueller ProzesseStatt XML-Dateien händisch zu prüfen, übernimmt Azuvio die Erstellung, Validierung und Übermittlung via Peppol oder E-Mail-Schnittstellen automatisch. Statusrückmeldungen werden in Echtzeit verfolgt, sodass die GoBD-Konformität jederzeit gewährleistet ist. Fazit Die E-Rechnungs-Fristen lassen keinen Spielraum für manuelle Fehler. Der sicherste Weg zur Compliance ist die automatisierte Erstellung und Übermittlung direkt aus Ihrem ERP-System wie DATEV oder SAP Business One via Azuvio. Aktualisiert: 2026-07-07 Häufige FragenWann ist eine E-Rechnung spätestens zu übermitteln?Gesetzlich innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung, jedoch fordern GoBD und Geschäftspartner eine zeitnahe Zustellung unmittelbar nach Rechnungsstellung.Welche Formate sind ab 2027 verpflichtend?Zulässig sind strukturierte Formate nach der CEN-Norm EN 16931, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1).Was passiert bei Missachtung der Fristen?Es drohen Bußgelder durch das Finanzamt gemäß UStG und der Verlust des Vorsteuerabzugs für den Leistungsempfänger.Kann Azuvio die Übermittlung automatisieren?Ja. Azuvio generiert das erforderliche Format, validiert die Daten gegen die EU-Normen und versendet die Rechnung automatisch über Peppol oder andere EDI-Kanäle. Passende Glossarbegriffee-Factura 2026e-Factura ANAFSPV (Spațiul Privat Virtual) Wo Azuvio passtConformitate fiscală ANAFSoftware OMS Verwandte RatgeberFehler bei der E-Rechnungs-Validierung: Ursachen und LösungenSteuerkalender 2026 für Unternehmen: Alle Finanzamt-Fristen im Überblick