← Zurück zu den Ratgebern ANAF · 6 minAbschlags- und Schlussrechnungen in der E-Rechnung: Korrekte Verknüpfung Wenn Sie eine Anzahlung erhalten, erstellen Sie eine Abschlagsrechnung mit Umsatzsteuer und verrechnen diese später in der Schlussrechnung bei Lieferung. Im Rahmen der E-Rechnungspflicht müssen beide Belege korrekt verknüpft und übermittelt werden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Anzahlungen und Endabrechnungen handhaben, ohne die Steuerbemessungsgrundlage oder die Umsatzsteuer doppelt auszuweisen. Vorgehensweise bei Anzahlung und VerrechnungAbschlagsrechnung bei Zahlungseingang erstellenNach Erhalt der Anzahlung erstellen Sie eine Abschlagsrechnung mit der entsprechenden Umsatzsteuer. Diese wird als E-Rechnung (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) versendet. Die Umsatzsteuer wird zum Zeitpunkt der Vereinnahmung fällig (§ 13 UStG).Verrechnung in der SchlussrechnungBei der tatsächlichen Lieferung enthält die Schlussrechnung den Gesamtwert und zieht die bereits berechnete Anzahlung (mit negativem Vorzeichen) ab, damit die Umsatzsteuer nicht doppelt berechnet wird. Eine fehlerhafte Verrechnung führt zu einer Doppelerfassung der Bemessungsgrundlage.Dokumente korrekt verknüpfenDie Schlussrechnung muss auf die Abschlagsrechnung referenzieren, damit das Finanzamt und der Kunde die Verrechnung nachvollziehen können. Beide Dokumente müssen in Bezug auf Werte und Steuersätze konsistent sein.Automatisierte Verknüpfung mit AzuvioAzuvio erstellt die Schlussrechnung, indem die angezahlten Beträge automatisch eingezogen, korrekt abgezogen und die USt validiert werden. Die verknüpften Dokumente werden konform übermittelt. So vermeiden Sie Steuerfehler und manuelle Referenzierungsfehler. Fazit Abschlags- und Schlussrechnungen sind nur dann korrekt, wenn die Umsatzsteuer einmalig erhoben wird und die Belege logisch verknüpft sind. Automatisierung übernimmt die Verrechnung ohne fehleranfällige manuelle Berechnungen. Aktualisiert: 2026-07-07 Häufige FragenWann muss ich eine Abschlagsrechnung ausstellen?Bei Erhalt einer Anzahlung. Die Abschlagsrechnung enthält die entsprechende Umsatzsteuer und wird als E-Rechnung übermittelt; die Steuerschuld entsteht mit der Vereinnahmung des Entgelts.Wie verrechne ich die Anzahlung bei Lieferung?Die Schlussrechnung führt den Gesamtbetrag auf und setzt die bereits gezahlte Anzahlung negativ ab, sodass nur noch der Restbetrag versteuert wird.Müssen die beiden Rechnungen verknüpft werden?Ja. Die Schlussrechnung muss explizit auf die Abschlagsrechnung referenzieren, damit der Belegfluss für das Finanzamt (GoBD) und den Kunden transparent ist.Wie vermeide ich eine doppelte Besteuerung?Durch eine korrekte kaufmännische Verrechnung. Azuvio zieht die Abschlagsrechnung automatisch in die Schlussrechnung ein, validiert die Steuer und übermittelt die verknüpften Datensätze fehlerfrei. Passende Glossarbegriffee-Factura 2026e-Factura ANAFFactură proformă vs factură fiscală Wo Azuvio passtConformitate fiscală ANAFFacturare Azuvio Verwandte RatgeberProforma vs. Rechnung: Was wird via E-Rechnung übermittelt?Stornierung einer E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD): Schritt-für-Schritt-Anleitung