← Zurück zu den Ratgebern ANAF · 6 minStornierung einer E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD): Schritt-für-Schritt-Anleitung Eine bereits übermittelte E-Rechnung kann nicht einfach gelöscht werden – sie wird durch eine Stornorechnung (Gutschrift) korrigiert, die die Wirkung des Originals ganz oder teilweise aufhebt. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wann Sie eine Stornierung vornehmen müssen, wie Sie den Bezug zur ursprünglichen Rechnung korrekt herstellen und wie Sie den Prozess gemäß GoBD automatisieren. Schritte für eine rechtssichere StornierungEntscheidung: Stornierung oder KorrekturEine Stornierung macht eine falsch ausgestellte Rechnung (falscher Empfänger, Dublette, stornierter Auftrag) komplett rückgängig. Bei Wertanpassungen nutzen Sie eine Korrekturrechnung. Wählen Sie den richtigen Typ vor der Erstellung, um Unstimmigkeiten beim Finanzamt zu vermeiden.Erstellung der Stornorechnung mit negativen BeträgenDie Stornorechnung übernimmt die Positionen des Originals mit negativen Werten. Dabei muss zwingend auf die Nummer und das Datum der ursprünglichen Rechnung referenziert werden, damit die Verknüpfung gemäß § 14 UStG für den Prüfer eindeutig ist.Fristgerechte Übermittlung via Peppol oder E-MailEine Stornorechnung ist rechtlich eine elektronische Rechnung: Übermitteln Sie diese innerhalb der gesetzlichen Fristen über den vereinbarten Kanal (z. B. Peppol). Eine fehlende Übermittlung führt dazu, dass die fehlerhafte Originalrechnung steuerwirksam im System bleibt.Automatisierung mit AzuvioIn Azuvio wird eine Stornierung mit einem Klick aus der Originalrechnung generiert. Referenzen und negative Werte werden automatisch ausgefüllt, das Format (XRechnung/ZUGFeRD) validiert und der Status verfolgt. So vermeiden Sie Referenzfehler, die zur Ablehnung beim Empfänger führen. Fazit Eine korrekte Stornierung erfordert ein negatives Dokument, einen eindeutigen Bezug zur Originalrechnung und eine zeitnahe Übermittlung. Die Automatisierung eliminiert manuelle Übertragungsfehler, die den Prozess am häufigsten blockieren. Aktualisiert: 2026-07-07 Häufige FragenKann ich eine bereits versendete E-Rechnung löschen?Nein. Eine versendete und festgeschriebene Rechnung kann gemäß GoBD nicht gelöscht werden; Sie neutralisieren sie durch eine Stornorechnung mit negativen Vorzeichen und Bezugnahme auf das Original.Muss die Stornorechnung auch elektronisch übermittelt werden?Ja. Eine Stornorechnung unterliegt denselben Anforderungen wie eine Rechnung. Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, diese elektronisch zu empfangen und im B2B-Bereich zunehmend zu versenden.Wann nutze ich eine Stornierung vs. eine Korrekturrechnung?Eine Stornierung annulliert eine falsche Rechnung komplett (z. B. falscher Debitor). Eine Korrekturrechnung passt lediglich Mengen oder Preise auf einer grundsätzlich korrekten Rechnung an.Wie verknüpfe ich das Storno mit der Originalrechnung?Über die Rechnungsnummer und das Belegdatum des Originals. In Azuvio wird diese Referenz automatisch in den XML-Strukturen (BT-25/BT-26) hinterlegt, wenn Sie das Storno direkt aus dem Beleg generieren. Passende GlossarbegriffeFactură storno (stornare)e-Factura 2026SPV (Spațiul Privat Virtual) Wo Azuvio passtConformitate fiscală ANAFFacturare Azuvio Verwandte RatgeberSo korrigieren Sie fehlerhafte E-Rechnungen gesetzeskonformAbgelehnte E-Rechnung: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Fehlerbehebung