← Zurück zu den Ratgebern ANAF · 6 minSo korrigieren Sie fehlerhafte E-Rechnungen gesetzeskonform Eine bereits über ELSTER oder Peppol übermittelte Rechnung mit falschen Daten kann nicht einfach gelöscht werden. Die Korrektur erfolgt entweder durch ein Storno (Stornorechnung) gefolgt von einer neuen Rechnung oder durch eine Korrekturrechnung, abhängig von der Art des Fehlers. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie gemäß GoBD die richtige Methode wählen und verhindern, dass aus einem Fehler zwei werden. So korrigieren Sie GoBD-konformDen Fehlertyp klassifizierenIdentifikationsfehler (falscher Kunde, Duplikat) erfordern in der Regel Storno + Neuausstellung. Mengen- oder Preisfehler bei korrektem Empfänger können oft per Korrekturrechnung gelöst werden. Die falsche Methode führt zu Problemen beim Vorsteuerabzug.Storno + Neuausstellung bei schwerwiegenden FehlernBei Rechnungen an den falschen Kunden oder Doppelausstellungen erstellen Sie ein Storno (negative Werte, Bezug auf Originalrechnung) und senden danach die korrekte Rechnung an den richtigen Empfänger. Beide Dokumente werden elektronisch übermittelt.Korrekturrechnung für AnpassungenBei Preis-, Mengen- oder Rabattanpassungen auf einer ansonsten gültigen Rechnung erstellen Sie ein Dokument, das auf das Original verweist und nur die Differenz ausgleicht, anstatt den Gesamtwert zu stornieren.Automatisierte Korrektur in AzuvioAzuvio schlägt die passende Methode vor, generiert das Storno oder die Korrektur direkt aus dem Original, füllt die Pflichtfelder nach § 14 UStG aus und validiert das XRechnung-Format. Ein Fehler bleibt ein korrigierter Vorgang, kein Buchhaltungschaos. Fazit Die korrekte Fehlerbehebung beginnt mit der Einstufung: Stammdatenfehler → Storno + Neu; Wertfehler → Korrekturrechnung. Klare Referenzen und die Validierung vor dem Versand halten Ihre Buchhaltung und den digitalen Steuerprüf-Export (GoBD/GDPdU) sauber. Aktualisiert: 2026-07-07 Häufige FragenKann ich eine bereits versendete E-Rechnung bearbeiten?Nein. Eine übermittelte Rechnung ist festgeschrieben. Die Korrektur erfolgt ausschließlich über ein Storno mit Neuausstellung oder eine formelle Korrekturrechnung.Wann nutze ich Storno vs. Korrekturrechnung?Identifikationsfehler (falscher Empfänger) benötigen ein Storno + neue Rechnung. Mengen- oder Preisänderungen bei korrektem Empfänger werden über eine Korrekturrechnung abgewickelt.Wie vermeide ich doppelte Fehler bei der Korrektur?Klassifizieren Sie zuerst den Fehler und nutzen Sie automatisierte Workflows. Azuvio wählt die Methode, setzt die richtigen Referenz-IDs und validiert die Struktur vor dem erneuten Versand.Müssen Korrekturen erneut an das Finanzamt/ELSTER gemeldet werden?Ja. Sowohl Stornierungen als auch Korrekturrechnungen sind vollwertige elektronische Belege, die im Rahmen der E-Rechnungspflicht korrekt übermittelt und mit dem Originalbeleg verknüpft werden müssen. Passende GlossarbegriffeFactură storno (stornare)e-Factura ANAFSPV (Spațiul Privat Virtual) Wo Azuvio passtConformitate fiscală ANAFFacturare Azuvio Verwandte RatgeberStornierung einer E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD): Schritt-für-Schritt-AnleitungAbgelehnte E-Rechnung: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Fehlerbehebung