← Zurück zu den Ratgebern ANAF · 6 minRechtssichere Archivierung von E-Rechnungen: Fristen und Formate Eine elektronische Rechnung muss in ihrem Originalformat (XML wie XRechnung oder ZUGFeRD) zusammen mit den ELSTER- oder Peppol-Übertragungsprotokollen über den gesamten gesetzlichen Zeitraum aufbewahrt werden. Ein unvollständiges Archiv führt bei der ersten Betriebsprüfung zu Problemen. Dieser Leitfaden erklärt, was Sie archivieren müssen, welche Fristen gelten und wie Sie die Integrität und Abrufbarkeit Ihrer Dokumente gemäß GoBD sicherstellen. So archivieren Sie korrektXML-Original aufbewahren, nicht nur das PDFDas rechtlich relevante Dokument ist der strukturierte Datensatz (XML), nicht die PDF-Vorschau. Archivieren Sie die Original-XML-Datei inklusive der Sende- und Empfangsprotokolle. Das PDF allein reicht für den Vorsteuerabzug nicht aus.Gesetzliche Aufbewahrungsfristen beachtenRechnungen müssen gemäß § 14b UStG und GoBD in der Regel 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.Integrität und Lesbarkeit sicherstellenDas Archiv muss garantieren, dass Dokumente nicht nachträglich verändert wurden (Unveränderbarkeit) und jederzeit maschinell auswertbar sind. Ein ungeordnetes Datei-Chaos gilt bei einer Prüfung als schwerer Mangel.Strukturiertes Archiv mit AzuvioAzuvio speichert die Original-XMLs, Übertragungsnachweise und Verknüpfungen zu Zahlungen/DATEV-Exporten in einem durchsuchbaren Archiv. Bei einer Prüfung finden Sie jedes Dokument in Sekunden nach Partner, Zeitraum oder Status. Fazit Rechtssichere Archivierung bedeutet nicht nur 'Dateien speichern' – es geht darum, die richtigen Dokumente (XML + Protokolle) über den gesamten Zeitraum GoBD-konform und durchsuchbar bereitzuhalten. So wird die Betriebsprüfung zur Routine statt zur Krise. Aktualisiert: 2026-07-07 Häufige FragenWas genau muss ich bei einer E-Rechnung archivieren?Die originale XML-Datei (XRechnung/ZUGFeRD) sowie die Protokolle der Übermittlung (z.B. Peppol-Log oder E-Mail-Header). Die PDF-Visualisierung ist lediglich eine Lesehilfe.Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?Gemäß GoBD beträgt die Aufbewahrungsfrist in Deutschland in der Regel 10 Jahre. Diese Frist gilt für alle buchungsrelevanten Belege.Welche Anforderungen stellt die GoBD an das Archiv?Das Archiv muss Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und die Möglichkeit zur zeitnahen Bereitstellung für den Prüfer (Z1, Z2, Z3 Zugriff) gewährleisten.Wie erstelle ich ein durchsuchbares Archiv?Azuvio zentralisiert XML-Daten, Protokolle und Zahlungsstatus in einer Datenbank, die nach Partnern und Zeiträumen filterbar ist und Schnittstellen zu Systemen wie SAP oder DATEV bietet. Passende Glossarbegriffee-Factura ANAFSPV (Spațiul Privat Virtual)SAF-T (Declarația D406) Wo Azuvio passtConformitate fiscală ANAFReconciliere bancară automată Verwandte RatgeberEmpfangene E-Rechnungen automatisch abrufen und verarbeitenVorbereitung auf eine digitale Betriebsprüfung (GoBD & E-Rechnung)